Risiken bei Trocknern brennbarer Stoffe
Trockner, in denen brennbare Stoffe getrocknet werden, können bei unsachgemäßer Nutzung das Leben oder die Gesundheit eines oder mehrerer Beschäftigter gefährden.
Werden Trockner über Jahre nicht gewartet und gereinigt, kann es, wie bei den in den Fotos dargestellten Trocknern, zu einer Verpuffung kommen. Diese Verpuffungen können im Extremfall so stark sein, dass der gesamte Trockner zerstört wird. Die Wucht einer solchen Explosion kann die z.T. mehrere Hundert Kilo schweren Teile des Ofens durch den Fertigungsbereich schleudern und für die dort arbeitenden Beschäftigten lebensgefährlich sein.
Unabhängig von §25 Ordnungswidrigkeit und §26 Straftat der BetrSichV, in der die Unterlassung der vorgeschriebenen, regelmäßigen Prüfungen geregelt werden, sollte die Sicherheit der Beschäftigten an erster Stelle stehen.
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Normen, Verordnungen und Regeln finden Sie auf der Seite Normen und Verordnungen oder bei den zuständigen Berufsgenossenschaften.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG können Sie die BGR 500 Kapitel 2.28 Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe einsehen.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) sind auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz einzusehen.